Allgemeine Lieferbedingungen für die Kleinveld-Version Juni 2021
Artikel 1 Erwägungsgrund
Kleinveld ist ein Spezialist für vertikale und horizontale Sondertransporte.
Kleinveld ist in der Lage, (Teil-)Arbeiten auszuführen und komplette Projekte zu übernehmen.
Er befasst sich auch mit der Vermietung von Geräten, dem Personaleinsatz, der Wartung, der Technik und der Vermietung von Lagern und Büros.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden erstellt, um die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags mit Kleinveld und den mit ihr verbundenen juristischen Personen, im Folgenden Kleinveld genannt, zu erbringenden und zu erwerbenden Leistungen zu klären.
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Lieferbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
a. Kleinveld: ist der Auftragnehmer. Wenn in diesen Bedingungen auf Kleinveld Bezug genommen wird, schließt dies ein:
- Kleinveld Horizontal and Vertical Transport B.V. , eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 58127755;
- Kleinveld Projecten B.V. , eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 58128336;
- Kleinveld Holding B.V. eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 58122435 mit Sitz in Bolwerk 2, Zuidlaren
b. Kunde: die Gegenpartei von Kleinveld;
c. Engineering: Entwurf und Umsetzung von Projektvorstellungen in ein funktionales Design im weitesten Sinne.
d. Unterlagen: Alle vom Auftraggeber Kleinveld zur Verfügung gestellten Sachen, einschließlich Dokumente oder Datenträger, sowie alle von Kleinveld im Rahmen der Ausführung des Auftrags hergestellten Sachen.
e. Know-how: Vertrauliches Wissen über verschiedene Geschäftsdaten im weitesten Sinne, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen, Modelle, Verfahren, Richtlinien, Methoden, Algorithmen und Software, in denen dieses Wissen verkörpert ist oder sein wird.
f. Arbeiten: sowohl die Erbringung von Dienstleistungen mit oder ohne Einsatz eigener Maschinen als auch das Ergebnis der Dienstleistung.
g. Kauf: ist der Vertrag, durch den Kleinveld sich verpflichtet, eine Sache zu übergeben, und der Kunde sich verpflichtet, dafür einen Geldbetrag zu zahlen.
h. Arbeitszeit: die Zeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr an Arbeitstagen i. Arbeitstage: jeder Tag der Woche außer Samstagen, Sonntagen, allgemein anerkannten christlichen und nationalen Feiertagen;
j. Allgemeine Lieferbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen.
Artikel 3 Anwendbarkeit
a. Die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle von Kleinveld unterbreiteten Angebote, abgeschlossenen Verträge und faktischen und rechtlichen Handlungen, die in Ausführung derselben vorgenommen werden. Ein Exemplar dieser Bedingungen kann HIER kostenlos heruntergeladen werden und wird auf erste Anfrage ebenfalls kostenlos zugesandt. Die Anwendbarkeit anderer Bedingungen wird hiermit ausdrücklich abgelehnt. Seite 2 von 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kleinveld Fassung Juni 2021
b. Wenn Kleinveld sich verpflichtet, für den Kunden Speditionsleistungen zu erbringen, gelten die branchenüblichen niederländischen Speditionsbedingungen (FENEX Forwarding), wie sie bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Rotterdam hinterlegt sind, in der neuesten Fassung.
c. Wenn Kleinveld sich gegenüber dem Kunden verpflichtet, Güter auf der Straße innerhalb der Niederlande zu transportieren, gelten die Allgemeinen Transportbedingungen (AVC) der Branche in der neuesten Fassung, es sei denn, dass zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Für grenzüberschreitende Straßentransporte und Transporte mit selbstfahrenden Modultransportern (SPMT) gelten die Bestimmungen des CMR-Übereinkommens (CMR) und dessen Änderungen, soweit sie für die Niederlande in Kraft getreten sind, sowie die vorgenannten AVC.
d. Wenn Kleinveld sich gegenüber dem Kunden verpflichtet, Güter horizontal zu bewegen, beispielsweise mit einem Kran, einem Teleskoplader, einer Hubarbeitsbühne oder einem Gabelstapler, oder wenn Kleinveld sich gegenüber dem Kunden verpflichtet, Montagearbeiten durchzuführen, gelten die Bedingungen der Vereniging Verticaal Transport (VVT), letzte Fassung, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Für grenzüberschreitende Straßentransporte und Transporte mit selbstfahrenden Modultransportern (SPMT) gelten die Bestimmungen des CMR-Übereinkommens (CMR) und dessen Änderungen, soweit sie für die Niederlande in Kraft getreten sind, sowie ergänzend die oben genannten AVC.
e. Wenn Kleinveld sich gegenüber dem Kunden verpflichtet, Waren für einen vertraglich festgelegten Zeitraum einzulagern, gilt die neueste Fassung der branchenüblichen niederländischen Lagerbedingungen (FENEX-Lagerung), die bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Rotterdam hinterlegt ist.
f. Wenn Kleinveld sich gegenüber dem Kunden verpflichtet, technische Arbeiten auszuführen, gelten die branchenüblichen niederländischen Lagerbedingungen (DNR 2011), letzte Fassung.
g. Die geltenden Branchenbedingungen sind beigefügt und können unter dem Link gefunden werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorgenannten Branchenbedingungen und den allgemeinen Lieferbedingungen haben die allgemeinen Lieferbedingungen Vorrang.
h. Umfassen die abgeschlossenen Angebote oder Vereinbarungen auch oder ausschließlich:
- Vermietung von beweglichen Sachen, so gelten zusätzlich zum Allgemeinen Teil die Bestimmungen des Besonderen Teils II;
- die Bereitstellung von Personal, so gelten die Bestimmungen des Besonderen Teils III zusätzlich zum Allgemeinen Teil. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Besonderen Teil und dem Allgemeinen Teil sind die Bestimmungen des anwendbaren Besonderen Teils maßgebend.
i. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsbedingungen und den allgemeinen Liefer- und/oder Branchenbedingungen haben die Vertragsbedingungen Vorrang.
j. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die anderen in diesen allgemeinen Lieferbedingungen genannten Bestimmungen voll in Kraft. In einem solchen Fall werden sich die Parteien beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei sie so weit wie möglich den Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen anstreben.
k. Wenn Kleinveld Dritte mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt, werden diese allgemeinen Bedingungen auch zugunsten dieser Dritten festgelegt, sofern diese sich darauf berufen wollen.
Artikel 4 Angebote
a. Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind freibleibend und haben eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen.
b. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise und Tarife in Euro und ohne Mehrwertsteuer.
c. Mündliche Angebote von Kleinveld oder seinen Untergebenen sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von Kleinveld schriftlich bestätigt.
d. Jedes Angebot basiert auf der Leistung von Kleinveld unter normalen Bedingungen und an normalen Arbeitstagen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben.
e. Das Zustandekommen eines Vertrags und alle Änderungen daran hängen niemals (ausschließlich) von einer vom Abnehmer zu übermittelnden sogenannten Bestellung ab, sondern ein Vertrag kommt durch ein Angebot von Kleinveld und dessen eindeutige Annahme durch den Abnehmer zustande.
f. Wenn der Kunde Kleinveld Informationen und Daten zur Verfügung stellt, wie z.B. Zahlen, Gewichte, Maße, Zusammensetzungen und Zeiten, garantiert der Kunde deren Richtigkeit und Kleinveld wird sein Angebot auf diese Daten stützen.
g. Wenn das Angebot von Kleinveld nicht angenommen wird, ist Kleinveld berechtigt, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die sie für die Erstellung ihres Angebots aufwenden musste.
h. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, garantiert der Auftraggeber, dass alle (Umwelt-)Genehmigungen, Lizenzen, Befreiungen und alle anderen Entscheidungen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, rechtzeitig vorliegen.
i. Eine Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren, die nach dem Zustandekommen des Vertrages eintritt, kann von Kleinveld an den Kunden weitergegeben werden, wenn die Erfüllung des Vertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung noch nicht abgeschlossen ist.
Artikel 5 Zahlung
a. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum auf das von Kleinveld angegebene Bankkonto in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen.
b. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Kleinveld berechtigt, Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung zu berechnen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 1,5 % pro Monat.
c. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Abnehmer verpflichtet, auf Verlangen von Kleinveld die von Kleinveld für ausreichend erachtete Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Wenn der Abnehmer dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tut, ist er sofort in Verzug. Kleinveld hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Schaden beim Abnehmer geltend zu machen.
d. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Rechnungen mit Beträgen zu verrechnen, die Kleinveld dem Abnehmer schuldet. Der Abnehmer ist auch nicht berechtigt, die Zahlung aufgrund dieses Vertrags im Zusammenhang mit einem anderen mit Kleinveld geschlossenen Vertrag auszusetzen.
e. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Abnehmers werden die Forderungen von Kleinveld gegenüber dem Abnehmer sofort fällig und zahlbar.
f. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ist, schuldet der Kunde Kleinveld alle außergerichtlichen Kosten. Die Kosten werden gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer berechnet, mindestens jedoch in Höhe von 250 Euro. Wenn die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten höher sind, werden die tatsächlich angefallenen Kosten geschuldet.
g. Wenn die aufgewendeten Kosten nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben, führt dies nicht zu einer Gutschrift oder entbindet den Kunden zumindest nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Kleinveld.
h. Wenn Kleinveld in einem Gerichtsverfahren ganz oder teilweise obsiegt, gehen alle Kosten, die Kleinveld im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren entstehen, zu Lasten des Kunden.
Artikel 6 Informationen und Daten
a. Der Kunde ist verpflichtet, Kleinveld alle (gültigen) Daten, nicht beschränkt auf Informationen, Kenntnisse und Änderungen, die Kleinveld als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages notwendig sind, vollständig, auf erstes Anfordern und zumindest rechtzeitig und auf die gewünschte Weise zur Verfügung zu stellen. Das Vorstehende gilt auch, wenn die Daten von Dritten stammen.
b. Kleinveld ist berechtigt, zusätzliche Kosten, die mit der Konvertierung der Daten in die richtige Form verbunden sind, an den Kunden weiterzugeben. Kleinveld ist auch berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Kunde die im vorigen Absatz genannten Verpflichtungen erfüllt hat. Kleinveld haftet nicht für den daraus entstehenden Schaden. Der Kunde wird Kleinveld diesbezüglich schadlos halten.
c. Der Kunde garantiert, dass alle von ihm gelieferten Informationen frei von Urheberrechten oder anderen Rechten sind. Kleinveld ist nicht verpflichtet, dies zu prüfen; die gesamte Verantwortung liegt in dieser Hinsicht beim Kunden. Der Kunde stellt Kleinveld von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
d. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgenannten Daten, auch wenn diese von oder durch Dritte zur Verfügung gestellt werden. Kleinveld ist in keiner Weise haftbar und der Kunde hält Kleinveld diesbezüglich schadlos.
Artikel 7 Lieferung und Fertigstellung
a. Die im Angebot genannten Preise und Tarife für die Lieferung von Waren basieren auf der Lieferung EXW (Ex Works) Bolwerk 2 in Zuidlaren, NL, gemäß Incoterms 2020, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
b. Der Kunde verlangt vom Spediteur die Ausstellung eines Frachtbriefs an Kleinveld.
c. Ungeachtet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen können die Parteien vereinbaren, dass Kleinveld den Transport übernimmt. Eine solche Vereinbarung gilt als Vereinbarung über den Transport der Waren. Kleinveld wird niemals als Frachtführer, sondern als Spediteur auftreten. Das Risiko der Lagerung, der Verladung, des Transports und der Entladung geht auch in diesem Fall zu Lasten des Kunden.
Artikel 8 Geistiges Eigentum
a. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält Kleinveld die Urheberrechte und alle geistigen Eigentumsrechte an den von ihr gemachten Angeboten und allen anderen zur Verfügung gestellten Gegenständen, wie z.B., aber nicht beschränkt auf: Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, (Test-)Modelle, Formeln, Methoden und dergleichen, die bereitgestellt werden
b. Die Rechte an den in Absatz a dieses Artikels genannten Daten bleiben Eigentum von Kleinveld, unabhängig davon, ob der Kunde für deren Erstellung eine Vergütung erhalten hat. Sie dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Kleinveld nicht kopiert, verwendet oder Dritten gezeigt werden oder für einen anderen kommerziellen Zweck als den, für den sie zur Verfügung gestellt wurden, verwendet werden. Dem Kunden ist es außerdem ausdrücklich untersagt, die von Kleinveld im Rahmen von Absatz a zur Verfügung gestellten Informationen in irgendeiner Form an, durch oder über Dritte zu verkaufen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
c. Der Kunde schützt Kleinveld vor allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung von Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, (Versuchs-)Modellen, Formeln, Methoden und dergleichen, die vom Kunden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden.
Artikel 9 Vertraulichkeit und Rechte
a. Sowohl der Kunde als auch Kleinveld garantieren, dass alle von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen, insbesondere Daten und Know-how, vertraulich und geheim gehalten werden. Das Vorstehende gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Daten.
b. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die im vorigen Absatz genannten Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kleinveld zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verwerten, sei es mit oder ohne Beteiligung von Dritten.
c. Kleinveld ist berechtigt, selbst erstellte Texte, Zeichnungen, Entwürfe, Bilder, Aufnahmen und andere Produkte auf einem externen Datenträger zu speichern, zu nutzen und zu verarbeiten. Dabei wird Kleinveld darauf achten, dass keine direkten oder indirekten Informationen über die natürliche oder juristische Person offengelegt werden.
d. Die von Kleinveld gelieferten technischen Ausarbeitungen - eine und andere im weitesten Sinne des Wortes - sind ausschließlich für den Kunden und für dessen eigene technische Zwecke bestimmt. Keines der von Kleinveld hergestellten Produkte darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Kleinveld veröffentlicht werden, und zwar zu keinem anderen Zweck als dem, für den es bestimmt ist. Keines der von Kleinveld hergestellten Produkte darf verändert oder vervielfältigt werden; dies gilt auch für die Vervielfältigung mittels Druck, Offset, Fotokopie oder Mikrofilm oder in digitaler, elektronischer, optischer oder anderer Form. Die von Kleinveld gelieferten Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden. Es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart, und sofern es nicht über den Zweck und die Zielsetzung des Auftrags hinausgeht.
Artikel 10 Anforderungen und Eignung
a. Der Kunde kann aus den von Kleinveld erhaltenen Ratschlägen und Informationen keinerlei Rechte ableiten.
b. Der Kunde garantiert die strukturelle Integrität der Ladung, einschließlich der Eignung der Ladung für die bei den Arbeiten angewandte Methode. Kleinveld haftet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nicht für die strukturelle Integrität der Ladung und für die Eignung der Ladung für die angewandte Methode.
c. Kleinveld ist jederzeit berechtigt, vom Kunden gelieferte Waren abzulehnen, wenn sie den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen oder wenn Kleinveld nur vermutet, dass sie den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen. Kleinveld haftet nicht für die Folgen einer solchen Verweigerung.
Artikel 11 Undurchführbarkeit der Kommission
a. Kleinveld hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn er durch Umstände, die beim Abschluss des Vertrags nicht vorhersehbar waren und auf die er keinen Einfluss hat, vorübergehend an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist.
b. Zu den von Kleinveld nicht vorhersehbaren Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Kleinveld liegen, gehören unter anderem der Umstand, dass die Lieferanten und/oder Subunternehmer von Kleinveld ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen oder dass der Kunde einen Fehler gemacht hat, das Wetter, Erdbeben, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften im weitesten Sinne des Wortes, Brand, Verlust oder Diebstahl, Verlust von zu verarbeitenden Rohstoffen, Computerausfall, Maschinenausfall oder Handelsbeschränkungen.
c. Kleinveld ist nicht mehr zur Aussetzung berechtigt, wenn die vorübergehende Unmöglichkeit der Erfüllung länger als 3 Monate gedauert hat oder voraussichtlich dauern wird. Vor Ablauf dieser Frist kann der Vertrag nicht aufgelöst werden, und zwar nur in Bezug auf den Teil der Verpflichtung, der noch nicht erfüllt wurde. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, den er infolge der Auflösung erlitten hat oder noch erleiden wird.
Artikel 12 Löschung
a. Die Stornierung einer Reservierung ist nicht möglich, es sei denn, eine Reservierung wurde kostenlos vorgenommen.
b. Ein Auftrag kann nur schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung schuldet der Auftraggeber die vollen Kosten für: - bereits getätigte projektspezifische Investitionen - (De-)Mobilisierung von Mitarbeitern und Ausrüstung, wie z.B. Kommissionierung, Reise- und Unterbringungskosten, Vortests, Lagerung, Zertifizierung und Transport. - Arbeitsvorbereitung, wie z. B. Forschung, Tests, Projektüberwachung, Vertragsarbeit, Genehmigungsanträge, aber nicht darauf beschränkt. Die Kosten beziehen sich auf alle Arbeiten im Zusammenhang mit der ursprünglichen Vereinbarung, einschließlich der Änderungen, die ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorgenommen werden.
c. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung schuldet der Kunde Kleinveld außerdem eine Entschädigung in folgender Höhe:
- Im Falle der Arbeit; im Falle einer Stornierung während des Auftrags, oder weniger als 48 Stunden vor dem letzten ursprünglichen Beginn des Auftrags an Kleinveld gemeldet: 50% des ursprünglichen Tagessatzes, maximal 7 Tage. 8 Arbeitsstunden pro Person pro Schicht, für maximal 7 Tage.
- Im Falle des Kaufs von Waren: entgangener Gewinn
Artikel 13 Aussetzung
a. Die Aussetzung einer Reservierung ist nicht möglich, es sei denn, die Reservierung wurde kostenlos vorgenommen. Die Verlängerung einer Reservierung ist nur möglich, wenn sie von Kleinveld schriftlich genehmigt wurde.
b. Die Aussetzung eines Auftrags kann nur schriftlich erfolgen und gilt ab dem letzten, Kleinveld mitgeteilten Beginn des Auftrags. Während der Aussetzung schuldet der Kunde Kleinveld eine Vergütung wie folgt:
- Im Falle von Arbeit: mindestens 50% des ursprünglichen Tagessatzes; mindestens 8 Arbeitsstunden pro Person und Schicht; feste und flexible laufende Kosten, wie z. B. (De-)Mobilisierung von Mitarbeitern und Ausrüstung, Miet-, Reise- und Unterbringungskosten, Lagerung, laufende oder neu zu verhandelnde Genehmigungen; Kosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden.
- Im Falle des Kaufs eines Unternehmens: Fixe und flexible laufende Kosten wie z. B. (De-)Mobilisierung von Mitarbeitern und Ausrüstung, Lager-, Miet-, Reise- und Unterbringungskosten, Lagerhaltung, laufende oder neu vergebene Lizenzen; Kosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden.
c. Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen ist eine Aussetzung nur unter den folgenden Bedingungen möglich: - Die Aussetzung durch den Kunden wird nach einer Wartezeit von 24 Stunden nach der Ankündigung der Aussetzung wirksam; - die Dauer der Aussetzung darf die Dauer des ursprünglich vereinbarten Auftrags nicht überschreiten;
- sobald der Kunde Informationen hat, aufgrund derer er erwartet oder erwarten kann, dass eine Aussetzung bevorsteht, wird er Kleinveld unverzüglich darüber informieren, andernfalls ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug.
- sobald die von Kleinveld zur Verfügung gestellten Geräte oder Mitarbeiter wieder eingesetzt werden, endet die Aussetzung sofort;
- die Möglichkeit der Aussetzung kann nur auf unvorhergesehene Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gestützt werden;
- Wenn eine Unterbrechung begonnen hat und die Arbeit wieder aufgenommen werden soll, muss der Kunde Kleinveld so schnell wie möglich, jedoch mindestens 10 Arbeitstage vor der Wiederaufnahme der Arbeit informieren. - Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
- Die Lieferung der Artikel wird für die Dauer der Aussetzung verlängert und unterliegt der Verfügbarkeit. d. Nach 7 Tagen der Aussetzung wird der Auftrag von Rechts wegen storniert. Artikel 8 findet Anwendung.
e. Kleinveld ist berechtigt, Änderungen am ursprünglichen Auftrag und die Kosten für die (zusätzliche) Arbeitsvorbereitung infolge der Aussetzung dem Abnehmer als zusätzliche Arbeit in Rechnung zu stellen.
Artikel 14 Haftung
a. Der Kunde haftet für Schäden, die sich aus jeglichem Verschulden, Unfall und Ereignis sowie aus der Verletzung einer anderen vertraglichen oder außervertraglichen Verpflichtung ergeben, mit Ausnahme der nachstehend genannten Ausnahmen und unbeschadet anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen. Der Kunde stellt Kleinveld von allen diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen frei. Seite 7 von 15 Allgemeine Lieferbedingungen von Kleinveld Fassung Juni 2021
b. Der Kunde hält Kleinveld schadlos gegenüber Ansprüchen und Strafen, die sich aus Handlungen und Unterlassungen des Kunden ergeben, die einen Verstoß gegen Sanktionsgesetze und/oder -vorschriften darstellen.
c. In allen Fällen sind die Verpflichtungen von Kleinveld als eine Verpflichtung zum besten Bemühen zu qualifizieren. Kleinveld wird nach bestem Wissen und Können handeln. Eine Verpflichtung ist nur dann als Leistungspflicht zu qualifizieren, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
d. Die Haftung von Kleinveld beschränkt sich auf unmittelbare Schäden an Gütern im Sinne der in Artikel 3 für anwendbar erklärten Branchenbedingungen. Wenn keine Branchenbedingungen für anwendbar erklärt wurden, ist die Haftung von Kleinveld für Schäden an Gütern, die während der Zeit verursacht werden, in der Kleinveld oder eine von Kleinveld beauftragte Person diese Güter, aus welchem Grund auch immer, tatsächlich transportiert, bearbeitet, betreibt, lenkt, behandelt, repariert, instand hält, mietet, leiht, benutzt, lagert oder in Besitz hat, auf € 5.000,00 pro Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit derselben Schadensursache beschränkt. Kleinveld haftet niemals für Schäden, die sich aus Sachschäden ergeben.
e. Kleinveld haftet nicht für und der Kunde stellt Kleinveld von allen Produkthaftungsansprüchen frei, die sich aus den von Kleinveld gelieferten oder gelieferten, reparierten oder gewarteten Sachen ergeben.
f. Kleinveld haftet nicht für indirekte, immaterielle oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung und entgangene Aufträge, es sei denn, all dies wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kleinveld verursacht.
g. Falls und soweit Kleinveld aus irgendeinem Grund haftbar sein sollte, ist diese Haftung jederzeit auf einen Höchstbetrag von 2.500.000 Euro pro Ereignis oder Ereignisserie mit derselben Schadensursache beschränkt.
h. In jedem Fall erlischt die Haftung von Kleinveld vollständig, wenn der Kunde, sobald er von den Umständen Kenntnis erlangt hat, diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist meldet oder wenn der Kunde es unterlässt, etwas zu tun oder zu unterlassen, um weiteren Schaden zu verhindern.
i. Die Parteien können sich nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen, wenn und soweit der Verlust oder Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen zurückzuführen ist.
Artikel 15 Gewährleistung
a. Kleinveld geht von den Anweisungen, Verfahren, Informationen und dergleichen aus, die der Kunde zur Verfügung stellt, und Kleinveld garantiert niemals das Ergebnis.
b. Beim Kauf von Waren geht die Haftung von Kleinveld nicht über das hinaus, was in den Garantiebestimmungen des ursprünglichen Lieferanten vorgesehen ist.
c. Wenn Kleinveld selbst der Hersteller ist und eine Nichtübereinstimmung vorliegt, hat der Kunde das Recht, das fehlende Teil zu erhalten. Wenn die Zusendung des fehlenden Teils das Problem nicht löst, hat der Kunde das Recht, es reparieren zu lassen. Führt die Reparatur nicht zu einer Lösung, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz. Ist ein Ersatz nicht möglich, weil das betreffende Teil nicht mehr verfügbar ist, wird der Vertrag aufgelöst.
d. Wenn der Kunde aufgrund einer Reparatur oder eines Austauschs Vorteile hat, zahlt er einen anteiligen Beitrag.
Artikel 16 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
a. Alle von Kleinveld durch Verkauf gelieferten Sachen bleiben das Eigentum von Kleinveld, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus allen mit Kleinveld geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
b. Kleinveld hat ein Zurückbehaltungsrecht an Gütern und Dokumenten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag in ihrem Besitz befinden, gegenüber jedem, der deren Herausgabe verlangt.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
d. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Kleinveld so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten davon zu unterrichten. Seite 8 von 15 Allgemeine Lieferbedingungen von Kleinveld Fassung Juni 2021
e. Für den Fall, dass Kleinveld von seinen in diesem Artikel genannten Eigentumsrechten Gebrauch machen möchte, erteilt der Kunde Kleinveld oder von Kleinveld zu beauftragenden Dritten hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Kleinveld befindet, und diese Waren zurückzunehmen.
f. Kann sich Kleinveld nicht auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen, weil die gelieferte Ware vermischt, verformt oder vervielfältigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, die neu gebildete Ware an Kleinveld zu verpfänden.
Artikel 17 Nicht abgeholte Gegenstände
a. Wenn die Güter nach dem endgültigen Lieferdatum nicht abgenommen wurden, bleiben sie zur Verfügung des Auftraggebers. Nicht abgeholte Waren werden auf Kosten und Risiko des Auftraggebers gelagert. Kleinveld kann jederzeit von der Ermächtigung in Artikel 6:90 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Gebrauch machen.
Artikel 18 Lieferfrist
a. Kleinveld wird sich dem im Angebot genannten (Liefer-)Termin und/oder Arbeitszeitraum annähern. Ein angegebener Liefer- oder Fertigstellungstermin oder -zeitraum ist daher niemals eine Frist.
b. Bei der Angabe der (Liefer-)Zeit und/oder Ausführungsfrist garantiert der Kunde, dass Kleinveld den Auftrag unter den Kleinveld zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen ausführen kann.
c. Die Umsetzungsfrist beginnt erst, wenn alle Einzelheiten vereinbart sind, spätestens aber dann:
- alle erforderlichen Gegenstände und Daten im Besitz von Kleinveld sind;
- Die endgültigen, genehmigten Anweisungen und Vorschriften befinden sich im Besitz von Kleinveld;
- die vereinbarte (Teil-)Zahlung eingegangen ist;
- die notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung der Vereinbarung erfüllt sind.
d. Wenn andere Umstände eintreten, als Kleinveld bei der Festlegung der Liefer- oder Ausführungsfrist und/oder des Ausführungszeitraums bekannt waren, kann Kleinveld die Liefer- oder Ausführungsfrist und/oder den Ausführungszeitraum um die Zeit verlängern, die für die Ausführung des Auftrags unter diesen Umständen erforderlich ist. Wenn die Arbeiten nicht in den Zeitplan von Kleinveld eingepasst werden können, werden sie ausgeführt, sobald es der Zeitplan erlaubt.
e. Wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelt, wird die (Fertigstellungs-)Lieferzeit und/oder die Ausführungsfrist um die Zeit verlängert, die für die Ausführung der zusätzlichen Arbeiten erforderlich ist. Wenn die zusätzlichen Arbeiten nicht in die Planung von Kleinveld eingepasst werden können, werden die Arbeiten ausgeführt, sobald die Planung dies zulässt.
f. Im Falle einer Aussetzung der Verpflichtungen durch Kleinveld wird die (Liefer-)Zeit und/oder die Ausführungsfrist um die Dauer der Aussetzung verlängert. Wenn die Fortführung der Arbeiten nicht in die Planung von Kleinveld eingepasst werden kann, werden die Arbeiten ausgeführt, sobald die Planung dies zulässt.
g. Eine Überschreitung der vereinbarten (Liefer-)Zeit und/oder Ausführungsfrist berechtigt in keinem Fall zu einer Entschädigung, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart
Artikel 19 Verpflichtungen vor Ort
a. Unbeschadet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen gilt für die Haftung das in diesem Artikel Gesagte. b. Der Kunde garantiert, dass:
- alle Genehmigungen, Lizenzen, Befreiungen und alle anderen Entscheidungen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, rechtzeitig eingeholt wurden;
- alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei Beginn der Arbeiten getroffen wurden und während der Arbeiten beibehalten werden. Der Kunde sorgt für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für das Personal von Kleinveld, wie dies durch das Gesetz über Arbeitsbedingungen und/oder andere nationale oder internationale Vorschriften zu diesem Thema für den Arbeitgeber und/oder die Baustelle vorgeschrieben ist;
- die Maßnahmen zum Schutz des Personals und der Ausrüstung von Kleinveld getroffen wurden, die der Kunde für sein eigenes Personal treffen würde;
- die Lage des Geländes am vorgesehenen Standort so beschaffen ist, dass die Ausrüstung von Kleinveld ordnungsgemäß und sicher auf- und abgebaut, geliefert, abtransportiert und aufgestellt werden kann;
- die Zufahrtswege zur Baustelle oder zu dem Ort, an dem die Geräte und/oder Materialien geliefert werden sollen, für die Transportfahrzeuge von Kleinveld geeignet sind;
- vom Kunden zu stellende Geräte und/oder Materialien vorhanden sind und Kleinveld zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe der ausgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen;
- es gibt Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Licht und Strom mit ausreichender Leistung;
- ausreichend verschließbarer und trockener Lagerraum für das Material vorhanden ist;
- für das Personal von Kleinveld und alle anderen Personen, die von Kleinveld für die Arbeiten beschäftigt werden, am Standort geeignete Unterkünfte oder andere Einrichtungen wie Toiletten und Waschgelegenheiten zur Verfügung stehen, und zwar zur Zufriedenheit von Kleinveld und in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Arbeitsbedingungen;
c. Kleinveld stellt selbst eine Grundausstattung an CE-geprüfter und ISO/EN-genormter Kleidung und PSA zur Verfügung. Eine Grundausstattung an PSA bedeutet:
- Helm
- Handschuhe
- Schutzbrille (Sonnenbrille)
- Arbeitsschuhe.
Der Kunde ist verpflichtet, CE-geprüfte und ISO/EN-genormte, effiziente und geeignete projektspezifische Kleidung und PSA zur Verfügung zu stellen, wie z.B.: Spezialhelme, feuerhemmende Overalls oder Overalls mit Spezialbeschichtung, Schwimmwesten und Atemschutzmasken d. Wenn Kleinveld trotz der in den Absätzen b und c dieses Artikels genannten Vorsichtsmaßnahmen wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Rechenschaft gezogen wird oder die Arbeiten nicht ausgeführt werden können, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden dar, und der Kunde ist verpflichtet, Kleinveld für alle daraus entstehenden Kosten zu entschädigen, wozu ausdrücklich auch die Kosten gehören, die sich aus eventuellen Sanktionen, Schäden und/oder Anweisungen beispielsweise der Arbeitsaufsichtsbehörde ergeben.
e. Wenn die vom Kunden zur Verfügung gestellten Geräte bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden, garantiert der Kunde, dass er eine Kaskoversicherung sowie eine WAM- (Haftpflicht-) und Arbeitsrisikoversicherung abschließt, die auch Schäden oder Verletzungen der Personen, die die Geräte bedienen, abdeckt. Die Versicherung deckt die Tätigkeiten ab, für die der Vertrag mit Kleinveld abgeschlossen wurde. Kleinveld gilt als Versicherungsnehmer in der Police. Sowohl der Kunde als auch sein Versicherer verpflichten sich, Kleinveld in vollem Umfang für alle Schäden und Ansprüche zu entschädigen, die sich aus Schäden an, mit oder durch die Ausrüstung ergeben. Wenn der Kunde im Rahmen des Vertrages als Vermieter auftritt, gelten die Bedingungen dieses Artikels unbeschadet, wobei der Kunde als "Vermieter" und Kleinveld als "Mieter/Auftragnehmer" bezeichnet wird. Mutatis mutandis.
f. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen, wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben, nicht erfüllt, werden die Arbeiten ausgesetzt, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat. Die Arbeiten werden ausgeführt, sobald der Zeitplan von Kleinveld dies zulässt. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Schäden, die Kleinveld dadurch entstehen.
g. Wenn der Kunde Transportmöglichkeiten (z.B. Hubschrauber, Boot) für die Einschiffung von Kleinveld zur Offshore-Basis arrangiert, wird der Kunde alle relevanten Reise- und Stornierungsversicherungen ohne Kosten für Kleinveld abschließen.
Artikel 20 Übersetzung
a. Es gibt eine englische Übersetzung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen jeglicher Art ist der niederländische Text maßgebend.
Artikel 21 Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
a. Auf jeden Vertrag zwischen Kleinveld und dem Kunden findet das niederländische Recht Anwendung.
b. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen von 1980 ist ausgeschlossen, ebenso wie jede andere internationale Regelung, deren Ausschluss zulässig ist.
c. Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz dem zuständigen Gericht in Assen, Niederlande, vorgelegt, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht. BESONDERER TEIL II, MIETE VON BEWEGLICHEN SACHEN
Artikel 22 Mietdauer
a. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Lieferdatum oder dem Datum, an dem das Gerät oder ein erster Teil davon dem Kunden auf Wunsch früher zur Verfügung gestellt wird.
b. Die Mietzeit endet mit dem Ablauf des festgelegten Datums oder, falls später, mit dem Datum, an dem das Gerät vollständig von Kleinveld zurückerhalten wurde.
c. Wenn das Material beschädigt und/oder verunreinigt und/oder infiziert zurückgegeben wird, endet die Mietzeit, sobald das Material in einem Zustand zurückgegeben wurde, der nach Ansicht von Kleinveld mit dem Zustand zu Beginn der Mietzeit vergleichbar ist, mit Ausnahme von Abnutzung, die durch normalen Gebrauch entsteht.
d. Samstage, Sonntage, Feiertage und andere freie Tage sind in der Mietdauer enthalten. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Teil eines Tages als ganzer Tag.
e. Wenn das Gerät dem Kunden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder nicht für die gesamte Mietdauer zur Verfügung gestellt werden kann, wird Kleinveld alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden ein Ersatzgerät anzubieten. Gelingt Kleinveld dies nicht, wird der Mietvertrag von Rechts wegen aufgelöst. Die Haftung von Kleinveld beschränkt sich in diesem Fall darauf, dem Kunden eine Entschädigung in Höhe der Miete für den Zeitraum vor der Beendigung zu zahlen, in dem der Kunde die Geräte nicht nutzen konnte.
Artikel 23 Miete und Kosten
a. Wird das Gerät vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so ist der Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit weiter zu zahlen.
b. Geräte mit Verbrennungsmotoren und/oder Kraftstofftanks werden mit vollem Tank geliefert und der Verbrauch wird bei Rückgabe des Geräts berechnet.
c. Kleinveld ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu ändern, wenn sich die staatlichen Kosten und/oder andere den Selbstkostenpreis bestimmende Faktoren erhöhen.
Artikel 24 Lieferung und Transport
a. Die mit Kleinveld vereinbarten Zeiten, zu denen Kleinveld die Sachen zu liefern hat oder der Kunde die Sachen abholen kann, sind Richtwerte und keine Fristen.
b. Unbeschadet der übrigen Haftungsbestimmungen werden die unter Artikel 7 Absatz a für anwendbar erklärten Incoterms bei Kaufverträgen analog auf Mietverträge dahingehend für anwendbar erklärt, dass die Lieferung frei Haus, auf dem ankommenden Transportmittel, bereit zur Entladung am vereinbarten Bestimmungsort oder an der vereinbarten Stelle an diesem Ort erfolgt. Das Abladen am Bestimmungsort erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung in Teilen ist zulässig
c. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Waren im Namen von Kleinveld an einen Ort außerhalb der EU zu versenden oder versenden zu lassen. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen hält der Kunde Kleinveld vollständig schadlos gegen alle Schäden und Kosten, die sich aus dem Versand von Waren im Namen von Kleinveld an einen Ort außerhalb der EU ergeben.
d. Der Kunde wird Kleinveld unverzüglich und auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen über den Verbleib der Ware zur Verfügung stellen.
e. Kleinveld haftet nicht und der Kunde hält Kleinveld schadlos gegen Geldstrafen und Schäden, die sich aus der in einem bestimmten Land vorgeschriebenen Pflichtversicherung ergeben, die den dortigen Anforderungen entsprechen muss
Artikel 25 Prüfung, Inspektion und Kapazität
a. Kleinveld verpflichtet sich, die Geräte in einem guten und gepflegten Zustand zur Verfügung zu stellen.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte bei der Ablieferung unverzüglich zu prüfen (oder prüfen zu lassen) und zu kontrollieren, ob sie in Qualität und Menge dem Vereinbarten entsprechen. Unterlässt der Auftraggeber die Kontrolle, so wird davon ausgegangen, dass die Geräte in gutem Zustand und vollständig geliefert worden sind; andernfalls wird die gelieferte Sache endgültig und ohne Beanstandung angenommen.
c. Alle festgestellten Mängel müssen vom Kunden unverzüglich schriftlich an Kleinveld gemeldet werden. Nimmt der Kunde die Geräte trotz der festgestellten Mängel in Betrieb, erlischt das Recht des Kunden auf Reklamation.
d. Sobald sich ein Gerät unter der Aufsicht des Kunden befindet, garantiert der Kunde, dass er Kleinveld stets die Möglichkeit geben wird, das Gerät in der Zwischenzeit zu inspizieren oder auszutauschen, sobald Kleinveld selbst oder eine vom Minister ernannte Zertifizierungs- und Kontrollinstitution dies verlangt. Es obliegt dem Kunden, sich zu vergewissern, wann eine Inspektion und/oder ein Austausch stattfinden muss, und Kleinveld rechtzeitig - mindestens 2 Wochen vor der erforderlichen Inspektion oder dem Austausch - davon in Kenntnis zu setzen. e. Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten auch, wenn das vom Kunden unter Aufsicht erworbene Gerät Teil eines anderen Objekts geworden ist, oder wenn sich das Gerät an einem Ort befindet, an dem eine Inspektion und/oder ein Austausch nach vernünftigem Ermessen praktisch unmöglich ist, zum Beispiel wenn sich das Gerät auf hoher See befindet.
Artikel 26 Vorübergehende oder ständige Vertretung
a. Kleinveld behält sich das Recht vor, das Gerät während der Mietdauer vorübergehend oder dauerhaft durch ein gleichwertiges Gerät zu ersetzen, wenn dies nach Ansicht von Kleinveld notwendig oder wünschenswert ist.
b. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Zahlung aufgrund einer Substitution auszusetzen.
Artikel 27 Verwendung, Wartung und Kontrolle
a. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte während der Mietzeit auf eigene Kosten und Gefahr wie ein guter Mieter zu verwalten und in einem ordnungsgemäßen und geschäftsmäßigen Zustand zu halten, andernfalls handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, was unter anderem bedeutet, dass - der Kunde das Gerät ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs und für den Zweck verwendet, für den das Gerät gemietet wurde und der nach seiner Art geeignet ist;
- Der Kunde verwendet das Gerät in Übereinstimmung mit den mitgeteilten oder gelieferten Betriebs-, Handhabungs- und Sicherheitsanweisungen;
- Der Kunde darf die Geräte nur von Personen benutzen lassen, die für diesen Zweck entsprechend qualifiziert und/oder zugelassen sind; - Der Kunde darf die Geräte nicht außerhalb des im Vertrag genannten Ortes benutzen;
- Der Abnehmer ist verpflichtet, das Material als erkennbares Eigentum von bzw. zur Verfügung gestellt von Kleinveld zu verwalten, zu lagern und/oder zu transportieren. Es ist dem Kunden untersagt, die (Eigentums-)Kennzeichen auf dem Material zu entfernen;
- Der Kunde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um eine Beschädigung und/oder einen Verlust der Geräte zu verhindern;
- Der Auftraggeber prüft laufend den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte und führt die tägliche Wartung durch. Die tägliche Wartung umfasst in jedem Fall:
o Regelmäßige Reinigung der Geräte;
o Regelmäßiger Motorölwechsel;
o Kältemittel und Schmiermittel auf dem neuesten Stand halten;
o rechtzeitiger Austausch von Teilen wie Filtern, Riemen, Gummis und Ringen;
o Überprüfen des Zustands der Batterien;
o Überprüfung der Funktion von Kühl- und Heizelementen;
o Verhinderung von Frost- und Wasserschäden;
o Nachjustierung und Anpassung der in Frage kommenden Teile.
b. Im Falle eines Mangels und/oder einer Beschädigung des Geräts und/oder eines Schadens, der an oder mit dem Gerät auftritt oder durch das Gerät verursacht wird, hat der Kunde Kleinveld unverzüglich schriftlich zu informieren.
c. Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Kleinveld und nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die für die tägliche Wartung oder Reparatur erforderlichen Teile müssen von Kleinveld oder von Kleinveld beauftragten Unternehmen bezogen werden.
d. Reparaturen, Erneuerungen und Ersatzlieferungen, die nicht auf normalen Gebrauch oder Abnutzung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
e. Wartung, Reparaturen, Erneuerung und Ersatz, die sich aus der normalen Nutzung oder Abnutzung der Geräte ergeben, gehen zu Lasten von Kleinveld.
Artikel 28 Haftung bei der Vermietung von beweglichen Sachen
a. Unbeschadet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen gelten die Bestimmungen dieses Artikels in Bezug auf die Haftung.
b. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die Geräte und die Nutzung der Geräte auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt Kleinveld von Ansprüchen Dritter frei.
c. Der Kunde haftet für alle Schäden, die Kleinveld infolge von Beschädigung, Verlust, Zerstörung und/oder Diebstahl und Nichtbeseitigung von Rückständen an den Geräten, die während der Mietzeit entstehen oder verursacht werden, entstehen, mit Ausnahme von Schäden, die sich aus normalem Gebrauch oder Verschleiß ergeben, auch wenn diese Schäden erst bei einer Inspektion durch Kleinveld nach Ablauf der Mietzeit festgestellt werden.
d. Der Kunde haftet für alle Schäden, die mit oder durch die (Nutzung der) Geräte verursacht werden. Der Kunde schützt Kleinveld vollständig vor allen Ansprüchen des Kunden oder Dritter wegen Schäden im Zusammenhang mit (der Nutzung) der Geräte.
e. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an oder durch die Geräte infolge von Verunreinigungen oder Verschmutzungen verursacht werden, einschließlich in jedem Fall zusätzlicher Reinigungskosten sowie Kosten für die Reinigung, Beseitigung, Vernichtung der Verunreinigungen oder der im Boden und/oder Grundwasser verbreiteten Verunreinigungen auf dem Gelände, auf dem Kleinveld die zurückgegebenen Geräte gelagert hat, wie und von wem auch immer verursacht, einschließlich aller (Folge-)Schäden infolge von Verzögerungen und/oder teilweisem oder vollständigem Stillstand von Kleinveld oder Dritten, ungeachtet dessen, ob der Kunde sich auf höhere Gewalt berufen kann.
Artikel 29 Beendigung und erneute Zustellung
a. Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von mindestens 2 Monaten schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
b. Der Kunde ist verpflichtet, das Material spätestens am Ende der Mietzeit im gleichen Zustand wie bei der Übergabe (abgesehen von normaler Abnutzung) und vollständig gereinigt zurückzugeben.
c. Bei Unstimmigkeiten über den Zustand des Materials ist der Kunde verpflichtet zu beweisen, dass das Material in gutem Zustand zurückgegeben wurde. d. Der Kunde verpflichtet sich, Kleinveld mindestens 3 Werktage vor der Rückgabe des Materials zu informieren, wobei Kleinveld Ort und Zeitpunkt der Rückgabe angibt.
e. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass Kleinveld die Geräte am Ende des Mietzeitraums beim Kunden abholt, muss der Kunde Kleinveld mindestens 3 Arbeitstage vor Ende des Mietzeitraums darüber informieren, dass die Geräte abgeholt werden können.
f. Wenn die Mietzeit abläuft, ohne dass Kleinveld wieder in den Besitz der Geräte gelangt, ist Kleinveld berechtigt, die Geräte unverzüglich zurückzunehmen. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bleiben in Kraft, bis Kleinveld wieder in den Besitz der Geräte gelangt, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, Kleinveld den von Kleinveld erlittenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, die verspätete Rückgabe ist dem Kunden nicht zuzurechnen.
g. Wenn das Material nach dem Urteil von Kleinveld bei der Rückgabe nicht sauber ist, ist Kleinveld berechtigt, das Material auf Kosten des Kunden zu reinigen oder reinigen zu lassen.
h. Kleinveld hat das Recht, bei Feststellung von Verunreinigungen oder Verschmutzungen das Material bei der Rückgabe nicht anzunehmen und es auf Kosten des Kunden an einen nach Rücksprache zu bestimmenden Ort und/oder Ort zu schicken.
Artikel 30 Eigentum und Untervermietung
a. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Material zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
b. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Gerät ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von Kleinveld an Dritte weiterzuvermieten oder (mit-)zu nutzen.
c. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, wie z.B. Pfändungsgläubiger, auf das Eigentumsrecht von Kleinveld an den Geräten hinzuweisen. Wenn Dritte die Geräte beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Kleinveld unverzüglich zu informieren. BESONDERER TEIL III, BEREITSTELLUNG VON PERSONAL
Artikel 31 Die Entsendung
a. Kleinveld wird sich bemühen, den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen und die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Der Auftraggeber wird Kleinveld vor Beginn des Auftrags eine genaue Beschreibung der Position, der Arbeitsanforderungen, der Arbeitszeiten, der Tätigkeiten, des Arbeitsortes, der Arbeitsbedingungen und der geplanten Dauer des Auftrags zur Verfügung stellen.
b. Kleinveld behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten das von ihr dem Kunden zur Verfügung gestellte Personal jederzeit durch anderes, ebenso qualifiziertes Personal zu ersetzen.
Artikel 32 Arbeitszeiten und Arbeitszeit
a. Für das zur Verfügung gestellte Personal gelten die Arbeitszeiten des Auftraggebers, es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung.
b. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Arbeitszeiten sowie die Ruhe- und Arbeitszeiten des zur Verfügung gestellten Personals den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Personal die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten und den vereinbarten Arbeitsumfang nicht überschreitet. Der Auftraggeber stellt Kleinveld als Arbeitgeber des überlassenen Personals von jeder diesbezüglichen Haftung frei.
Artikel 33 Ordnungsgemäße Durchführung der Verwaltung und Aufsicht
a. Der Auftraggeber wird sich gegenüber dem ihm zur Verfügung gestellten Personal genauso sorgfältig verhalten, wie er es gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern zu tun verpflichtet ist.
b. Der Auftraggeber darf das überlassene Personal nicht an einen Dritten "weiterverleihen", d.h. es einem Dritten zur Ausführung von Arbeiten unter der Aufsicht oder Leitung dieses Dritten zur Verfügung stellen. Als Weiterverleih gilt auch die Überlassung durch den Auftraggeber an eine (juristische) Person, mit der der Auftraggeber in einer Gruppe verbunden ist.
c. Der Einsatz des überlassenen Personals im Ausland durch einen in den Niederlanden ansässigen Kunden ist nur unter der strengen Leitung und Aufsicht des Kunden und für einen bestimmten Zeitraum möglich, wenn dies schriftlich mit Kleinveld vereinbart wurde und das überlassene Personal dem schriftlich zugestimmt hat. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Formalitäten eingehalten werden. Der Kunde stellt Kleinveld von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang frei.
d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den das entsandte Personal infolge der Beschädigung oder Zerstörung von Sachen des entsandten Personals erleidet, die im Rahmen der ihm übertragenen Arbeiten benutzt wurden. Der Auftraggeber schützt Kleinveld vor jeglicher Haftung als Arbeitgeber des entsandten Personals in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Schäden.
Artikel 34 Verantwortung, Haftung und Versicherung
a. Unbeschadet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen gelten die Bestimmungen dieses Artikels in Bezug auf die Haftung.
b. Der Kunde erklärt, dass ihm bekannt ist, dass er als Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes über die Arbeitsbedingungen gilt.
c. Das bereitgestellte Personal arbeitet unter der Leitung, Aufsicht und Verantwortung des Auftraggebers. Es erteilt die erforderlichen Anweisungen und erfüllt die Verpflichtungen, die sich aus Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, dem Gesetz über Arbeitsbedingungen und den damit zusammenhängenden Vorschriften auf dem Gebiet der Sicherheit am Arbeitsplatz und guter Arbeitsbedingungen im Allgemeinen ergeben.
d. Wenn Kleinveld zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist und diese Krankheit die Folge der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden im Sinne von Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist, ist der Kunde verpflichtet, Kleinveld alle Kosten, die sich aus dieser Lohn- und Gehaltsfortzahlungspflicht ergeben, sowie alle anderen Kosten, wie z.B. Wiedereingliederungskosten, zu erstatten.
e. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kleinveld alle Schäden (einschließlich der Kosten, einschließlich der tatsächlichen Kosten für Rechtsbeistand) zu ersetzen, die das im Rahmen der Ausführung der Arbeiten zur Verfügung gestellte Personal erleidet, wenn und soweit der Auftraggeber und/oder Kleinveld für diese Schäden gemäß Artikel 7:658 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar ist.
f. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung gegen das Risiko von Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die durch das Personal verursacht werden, das Dritten bei der Ausführung der dem Personal vom Kunden übertragenen Arbeiten zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde stellt Kleinveld von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Vertrag frei.
g. Der Auftraggeber versichert die Haftung für Schäden, die sich aus Fehlern des zur Verfügung gestellten Personals ergeben, gemäß Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und hält sie versichert.
h. Sollte Kleinveld zu irgendeinem Zeitpunkt unerwartet (z.B. aufgrund tatsächlicher oder fiktiver Beschäftigung) mit einer oder mehreren (zusätzlichen) Steuerveranlagungen und Mehrwertsteuerabzugsverpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag konfrontiert werden, wird der Kunde Kleinveld von allen diesbezüglichen Ansprüchen sowie von allen anderen Abgaben und Strafen freistellen und schadlos halten. i. Sollte die in Absatz h genannte Situation eintreten, ist der Kunde - wenn möglich gemeinsam mit Kleinveld - berechtigt, die Entscheidung der Steuerbehörde bezüglich der angeblichen Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Mehrwertsteuer vor der Zahlung anzufechten. Kleinveld wird bei einer solchen Klage so weit wie möglich mitwirken und auf jeden Fall alles unterlassen, was die Position des Kunden in dieser Hinsicht beeinträchtigen könnte.
Artikel 35 Dauer und Beendigung des Abkommens
a. Der Auftraggeber kann den Vertrag nur unter der Bedingung vorzeitig kündigen, dass die mit der Entsendung verbundenen Zahlungsverpflichtungen bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer fortbestehen. Die Zahlungsverpflichtung basiert auf dem üblichen oder erwarteten Arbeitsverhalten der zur Verfügung gestellten Person. Es sei denn, Kleinveld und der Kunde haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
b. Möchte der Auftraggeber die Entsendung beenden, ohne dass die Vertragsdauer vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
c. Wenn der Grund für die Kündigung ein Streit mit der zur Verfügung gestellten Person oder eine Konfliktsituation ist, muss der Auftraggeber Kleinveld rechtzeitig darüber informieren. Kleinveld wird dann prüfen, ob der Streit oder die Konfliktsituation beigelegt werden kann. Der Auftraggeber wird zu jeder Zeit alle Anstrengungen unternehmen, um einen Streit zu verhindern und zu schlichten.
Artikel 36 Eingehen eines (direkten) Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber mit der entsandten Person.
a. Wenn der Kunde einen Arbeitsvertrag oder eine andere Art von Arbeitsverhältnis direkt mit einer von Kleinveld zur Verfügung gestellten Person abschließen möchte, wird er Kleinveld unverzüglich schriftlich darüber informieren. Die Parteien werden dann Rücksprache halten, um den Wunsch des Kunden zu besprechen. Grundsätzlich gilt, dass der Kunde Kleinveld eine angemessene Vergütung für die von Kleinveld im Zusammenhang mit der Entsendung, Einstellung und/oder Ausbildung der entsandten Person erbrachten Leistungen zahlt, und zwar gemäß den Bestimmungen von Artikel 9a Absatz 2 des Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs und/oder anderen diesbezüglichen Gesetzen und Vorschriften, sofern diese in den Niederlanden in Kraft getreten sind.
b. Der Kunde wird nicht direkt mit der entsandten Person einen Arbeitsvertrag abschließen, wenn der Kunde den Vertrag mit Kleinveld nicht wirksam gekündigt hat.
c. Dem Auftraggeber ist es untersagt, das überlassene Personal zu veranlassen, einen Arbeitsvertrag oder eine andere Art von Arbeitsverhältnis mit einem anderen Unternehmen einzugehen, in der Absicht, das überlassene Personal über dieses andere Unternehmen zu verleihen.