Allgemeine Einstellungsbedingungen von Kleinveld Fassung Januar 2021

Betrachtung
Kleinveld Horizontal and Vertical Transport B.V. (Kleinveld) ist ein Logistikunternehmen, das in folgenden Bereichen tätig ist: Betrieb von Mobilkränen, Durchführung von - meist außergewöhnlichen - horizontalen und vertikalen Transporten mit SPMTs, Kränen und Hebern. Kleinveld beschäftigt sich auch mit dem Engineering, der projektbezogenen Ausführung von Sondertransporten und der Wartung von Ausrüstungen im Arbeitsland.

Die Häufigkeit der oben genannten Arbeiten hängt stark von der Marktnachfrage ab. Um die Nachfrage seiner Kunden auch in Stoßzeiten befriedigen zu können, hat Kleinveld den Wunsch geäußert, einen Teil der Arbeiten an verschiedene Auftragnehmer zu vergeben. Diese allgemeinen Auftragsbedingungen sollen für Klarheit zwischen Kleinveld und dem Auftragnehmer sorgen.

Artikel 1 Begriffsbestimmungen:
a. AVC: Allgemeine Beförderungsbedingungen 2002, letzte Fassung
b. CMR: Internationales Übereinkommen über die Beförderung von Gütern auf der Straße im grenzüberschreitenden Verkehr. (Convention Relative au Contrat de Transport International de Marchandises par la Route)
c. Horizontale Beförderung: die Beförderung von Gütern auf der Straße mit Lastkraftwagen, Pritschenwagen oder anderen für die Beförderung von Gütern auf der Straße geeigneten Transportmitteln im weitesten Sinne. Einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie z. B. Auf- und Absteigen, An- und Abkuppeln, Be- und Entladen, ohne darauf beschränkt zu sein.
- Kleinveld Horizontal and Vertical Transport b.v. ist bei der Handelskammer unter der Nummer 58127755 eingetragen.
- Kleinveld Projecten b.v. ist bei der Handelskammer unter der Nummer 58128336 eingetragen.
d. Kleinveld: ist sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kleinveld Horizontaler Vertikaler Transport als auch Kleinveld Projects. Beide mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Zuidlaren, Bolwerk 2 (9471 AT).
e. Kraftfahrzeuge: jedes Fahrzeug, das dazu bestimmt ist, auf dem Boden, ausgenommen auf Schienen, entweder ausschließlich oder teilweise durch eine am Fahrzeug selbst vorhandene oder angebrachte mechanische Kraft oder durch elektrischen Antrieb mit anderweitiger Energiezufuhr fortbewegt zu werden; alles, was an das Fahrzeug angekuppelt oder nach dem Ankuppeln von ihm abgetrennt wird, gilt als Teil des Fahrzeugs, solange es noch nicht außerhalb des Verkehrs zum Stillstand gekommen ist;
f. Instandhaltung: die Gesamtheit der Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Arbeitsmittel in einem akzeptablen Zustand zu erhalten oder wiederherzustellen, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
g. Auftragnehmer: die Gegenpartei von Kleinveld.
h. Riggerarbeiten: Ausführung aller Arten von Unterstützungsarbeiten für den SPMT-Fahrer und/oder Kranführer im weitesten Sinne des Wortes, wie z. B. das Erteilen von Anweisungen während der horizontalen oder vertikalen Bewegung von Lasten und Gütern.
i. Vertikaler Transport: Heben und Bewegen von Lasten mit Hilfe von Mobil- und Turmdrehkränen oder anderen Mitteln, die zum Heben und Bewegen von Lasten im weitesten Sinne des Wortes geeignet sind. Einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten, wie z. B. Auf- und Abbau, An- und Abkuppeln.
j. VVT: Verband für vertikalen Transport
k. Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nicht zur Personenbeförderung bestimmt sind, wie Gabelstapler, Teleskoplader, Hubarbeitsbühnen, Reach Stacker.

Artikel 2 Anwendbarkeit
a. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle von Kleinveld unterbreiteten oder erhaltenen Angebote, geschlossenen Verträge und faktischen und rechtlichen Handlungen, die in Ausführung der vorstehenden Bestimmungen in Bezug auf die Überlassung von Arbeitskräften vorgenommen werden. Ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt bei und kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Auf erstes Ersuchen werden die allgemeinen Überlassungsbedingungen kostenlos zugesandt. Der Geltung anderer Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen in vollem Umfang in Kraft. In einem solchen Fall werden sich die Parteien beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder nichtigen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und die Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich beibehalten werden.
c. Die in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und Kleinveld und aller weiteren Verträge, die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sowie aller Angebote, Offerten, Absichtserklärungen, Abtretungen, Auftragsbestätigungen und sonstiger Dokumente und Handlungen, die in Vorbereitung auf und/oder vor und/oder im Zusammenhang mit einem Vertrag gemacht und/oder vorgenommen werden. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 3 Dauer
a. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
b. Die Laufzeit der Vereinbarung entspricht der Laufzeit des in der Vereinbarung enthaltenen Projekts.
c. Wenn die Vereinbarung kein Projekt umfasst oder wenn keine andere Laufzeit schriftlich vereinbart wurde, gilt die Vereinbarung für höchstens ein Jahr.

Artikel 4 Keine Beschäftigung
a. Die Parteien beabsichtigen ausdrücklich nicht, einen Arbeitsvertrag im Sinne von Abschnitt 7:610 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu schließen.
b. Die Parteien beschließen, in geeigneten Fällen die fiktive Beschäftigung von Heimarbeitern oder ihnen gleichgestellten Personen im Sinne der Abschnitte 2b und 2c der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1965 und der Abschnitte 1 und 5 der Verordnung über die Bestimmung der Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse gelten (Verordnung vom 24. Dezember 1986, Gesetz- und Verordnungsblatt 1986, 655), auszuschließen und zu diesem Zweck die vorliegende Vereinbarung vor der Auszahlung zu erstellen und zu unterzeichnen.

Artikel 5 Ausführung der Abtretung
a. Kleinveld wird dem Auftragnehmer für jeden Auftrag im Rahmen des Vertrags einen separaten Auftrag erteilen. Der Auftragnehmer kann dann immer noch entscheiden, ob er den Auftrag zurückgeben möchte.
b. Der Auftrag ist angenommen worden, wenn Kleinveld dies aus einer Mitteilung oder einem Verhalten des Auftragnehmers schließen kann.
c. Wenn der Auftragnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt absehen kann, dass er die Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem angenommenen Auftrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, wird der Auftragnehmer Kleinveld unverzüglich informieren.
d. Es steht dem Auftragnehmer frei, sich bei den Arbeiten durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Der Auftragnehmer hat Kleinveld vor der Ablösung mitzuteilen, wer die Arbeiten an seiner Stelle ausführen wird. Kleinveld ist nicht berechtigt, den/die Ersatzmann/-frauen abzulehnen, es sei denn, er/sie verfügt über die folgenden objektiven Qualifikationen::
- berufsspezifische Lizenzen, Zeugnisse und/oder Diplome
- VCA VOL
- Eintragung in ein Qualitäts- oder Berufsregister, falls zutreffend
- gültiges ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der Auftragnehmer für die auszuführenden Arbeiten gesundheitlich geeignet ist.
- eine andere relevante objektive Qualifikation, die sich logisch aus der Vereinbarung ergibt, wie z. B. ein gültiges negatives Testergebnis.
e. Der Auftragnehmer bleibt für die Qualität der Arbeit und die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen auch während des Austausches verantwortlich.
f. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Können auszuführen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für das Nichterreichen des von Kleinveld beabsichtigten Zwecks.
g. Bei Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, sich mit der Hausordnung und den Anweisungen sowohl von Kleinveld als auch des Auftraggebers von Kleinveld sowie mit der Hausordnung des Ortes, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, vertraut zu machen.

Artikel 6 Abruf und Einsatz
a. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 5 Absatz a, zweiter Satz, gilt das in diesem Artikel Gesagte.
b. Hat sich der Auftragnehmer zur Durchführung eines Projekts verpflichtet, so ist er verpflichtet, diesem nachzukommen, sofern der Aufruf 24 Stunden vor Beginn der ersten Arbeiten erfolgt ist.
c. Hat sich der Auftragnehmer zu einem Einsatz im Schichtbetrieb verpflichtet, so ist er verpflichtet, diesem nachzukommen, sofern der Abruf 24 Stunden vor Beginn der ersten Arbeiten erfolgt.
d. Wenn Kleinveld den Auftragnehmer später als 24 Stunden vor der Ausführung der ersten Arbeiten angerufen hat, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag zurückzugeben, es sei denn, es wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Einigung über den möglichen Einsatz des Auftragnehmers erzielt.
e. Wenn Kleinveld den Auftragnehmer bereits abgerufen hat, jedoch Entwicklungen eingetreten sind, aufgrund derer der Einsatz des Auftragnehmers nicht mehr notwendig erscheint, hat Kleinveld jederzeit die Möglichkeit, den Abruf kostenlos zu stornieren.
f. Die Parteien können im Voraus einen pauschalierten Schadenersatz vereinbaren, wobei der pauschalierte Betrag das einzige Recht des Auftragnehmers auf Schadenersatz darstellt. Ein solcher pauschalierter Schadenersatz kann vom Auftragnehmer im Falle höherer Gewalt nicht geltend gemacht werden.

Artikel 7 Haftung und Bedingungen
a. Der Auftragnehmer hält Kleinveld schadlos und stellt Kleinveld von Ansprüchen Dritter, einschließlich des Personals von Kleinveld, frei.
b. Kleinveld haftet niemals für Schäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, wie auch immer diese entstehen.
c. Die Haftungs- und Entschädigungsverpflichtungen des Auftragnehmers werden ausdrücklich durch die Bedingungen bestimmt, die zwischen Kleinveld und seinem Auftraggeber in Bezug auf die auszuführenden Arbeiten vereinbart wurden. Die hierin erwähnten Bedingungen finden auf den Vertrag zwischen Kleinveld und dem Auftragnehmer Anwendung und werden auf erstes Anfordern kostenlos zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
d. Der Auftragnehmer haftet und entschädigt Kleinveld für alle direkten und indirekten Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen seitens des Auftragnehmers ergeben.
e. Die Haftung des Auftragnehmers und von Kleinveld richtet sich ferner nach den auf diesen Vertrag anwendbaren Bedingungen und dem niederländischen Recht.
f. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen haben die Bedingungen gemäß Artikel 7 Absatz c Vorrang vor den Bedingungen gemäß Artikel 7 Absatz e. Andere Bedingungen haben nur Vorrang, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. g. Den Bedingungen des Auftragnehmers wird ausdrücklich widersprochen.

Artikel 8 Informationen und Dokumente
a. Der Auftragnehmer garantiert, dass er im Besitz aller erforderlichen Lizenzen, Diplome, gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen ist. Kopien dieser Dokumente werden Kleinveld auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt.
b. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass Kleinveld stets über eine aktuelle Kopie der folgenden Dokumente verfügt:
- entsprechender Auszug aus dem Handelsregister der Handelskammer;
- einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass);
- einen gültigen Führerschein;
- gültige Hebebescheinigung*;
- gültiges Hebezeugführer-Zertifikat*;
- SPMT-Zertifikat*
- gültiges VCA-VOL-Zertifikat;
- Limousinen-Erklärung*
- A1-Anweisung*
- Gültiges ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der Auftragnehmer für die auszuführende Arbeit medizinisch geeignet ist.
- alle anderen relevanten Dokumente. * c. Die vorgenannten Unterlagen müssen Kleinveld vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Bei Änderungen der vorgenannten Unterlagen hat der Auftragnehmer Kleinveld unverzüglich neue, aktuelle Exemplare vorzulegen.
d. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle erforderlichen Unterlagen und Formulare während der Ausführung des Auftrags jederzeit ihre Gültigkeit behalten und auf Verlangen vorgelegt werden können.

Artikel 9 Versicherung
a. Der Auftragnehmer garantiert, dass er während der Laufzeit dieses Vertrages eine ausreichende (dem Werk angemessene) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR pro Schadensfall und mindestens 3.000.000 EUR pro Jahr hat und aufrecht erhält.
b. Unbeschadet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag wird Kleinveld auch im Namen des Auftragnehmers eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Versicherungssumme von 5.000.000 EUR pro Schadensfall und maximal 10.000.000 EUR pro Jahr abschließen. Weitere Deckung wie in der Police mit der Versicherungsnummer V0120012532 angegeben. Kleinveld garantiert, dass diese Versicherung während der Laufzeit dieses Vertrags gültig bleibt.
c. Unbeschadet sonstiger Bestimmungen in diesem Vertrag schließt Kleinveld, auch im Namen des Auftragnehmers, eine Frachtführerhaftpflichtversicherung mit einer Höchstversicherungssumme von 2.500.000 EUR pro Schadensfall ab. Weitere Deckung gemäß Versicherungsnummer T012004845. Diese Versicherung bietet Deckung für Schäden an der Ladung gemäß den branchenüblichen Bedingungen, AVC und CMR
d. Kleinveld garantiert, dass diese Versicherung während der Laufzeit dieses Vertrages gültig bleibt.
e. Die vorgenannten Versicherungen sind insoweit zweitrangig, als der Auftragnehmer für diese Risiken eine eigene Versicherung abgeschlossen hat.
f. Etwaige Selbstbeteiligungen im Rahmen dieser Versicherungen verbleiben stets in der Verantwortung des Auftragnehmers.
g. In jedem Fall sind von der in Absatz a dieses Artikels genannten Versicherung ausgeschlossen - Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind; - Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen;
h. Auf Verlangen des Auftragnehmers wird Kleinveld Einsicht in die oben genannte Versicherungspolice gewähren.

Artikel 10 Gebühren und Rechnungsstellung
a. Die Tarife, die der Auftragnehmer Kleinveld in Rechnung stellen kann, sind im Vertrag enthalten und können während des Vertrages nicht zu Ungunsten von Kleinveld geändert werden.
b. Hinsichtlich des Tarifs gilt Folgendes: - Der Tarif ist ein Pauschaltarif für Nacht- und Überstunden, Samstags- und Sonntagsstunden sowie Stunden an christlichen und staatlich anerkannten Feiertagen. - Der Stundensatz gilt auch für An- und Abreise. - Eine Kilometerpauschale ist nicht anwendbar und gilt als in den Reisestunden enthalten. - Die Kosten für Fahrkarten, Hotel-, Motel- oder Mietunterkünfte im Zusammenhang mit Reisen und Übernachtungen gehen zu Lasten von Kleinveld. Auslagen können nur nach vorheriger Genehmigung durch Kleinveld geltend gemacht werden. - Übersteigt die Reisezeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 2,5 Stunden, so ist eine Übernachtung vorgeschrieben - nach Wahl von Kleinveld.
c. Der Auftragnehmer schickt jede Woche eine Einzelrechnung, in der die Kosten für den Einsatz in der vorangegangenen Woche aufgeführt sind. Der Rechnung muss eine Kopie eines von Kleinveld unterzeichneten Stundenzettels oder ein gleichwertiger Nachweis beigefügt sein. Andernfalls bleibt die Rechnung unbezahlt, bis eine Kopie des unterzeichneten Stundenzettels beigefügt ist oder ein anderer Nachweis über die vereinbarte, in Rechnung zu stellende Arbeit vorgelegt wird. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
d. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der korrekten Rechnung.

Artikel 11 Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers
a. Der Auftragnehmer ist verpflichtet: - Schäden, Verspätungen usw. unverzüglich an Kleinveld zu melden; - wenn der Auftragnehmer für die Ausführung der Arbeiten eigene Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen verwendet, müssen diese nachweislich gemäß den europäischen Rechtsvorschriften zugelassen sein. - auf Verlangen von Kleinveld andere arbeitsbezogene Tätigkeiten auszuführen, soweit diese in den Kompetenzbereich des Auftragnehmers fallen, wie z.B. das Aufnehmen und Abladen, das Verzurren und Sichern von Lasten und Ladungen, die Bedienung von Arbeitsmitteln aller Art. Andernfalls tritt von Rechts wegen Verzug ein.
b. Wenn der Auftragnehmer nicht rechtzeitig mit den vereinbarten Arbeiten beginnt, ist der Auftragnehmer haftbar und verpflichtet, Kleinveld für alle daraus entstehenden Schäden zu entschädigen, einschließlich direkter und indirekter Kosten und außervertraglicher Vertragsstrafen.

Artikel 12 KAM (Qualität, Arbeitsschutz und Umwelt)
a. Der Auftragnehmer erkennt an, dass bei der Ausführung des Vertrages besondere Risiken entstehen können. Der Auftragnehmer garantiert, dass er bei der Ausführung der Arbeiten die branchenüblichen und von Kleinveld und dem Auftraggeber festgelegten Bestimmungen in Bezug auf Qualität, Arbeit und Umwelt einhalten wird.
b. Der Auftragnehmer hat alle branchenüblichen und im Einzelfall geltenden Vorschriften einzuhalten.
c. Der Auftragnehmer ist für die Verwendung einer grundlegenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie Schutzhelm, Schutzbrille, Schwimmweste und Sicherheitsschuhe, in gutem Zustand verantwortlich.
d. Kleinveld und der Auftraggeber von Kleinveld können besondere Sicherheitsmaßnahmen vorschreiben. Der Auftragnehmer hat diese Maßnahmen unverzüglich zu erfüllen. Die damit verbundenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
e. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von Kleinveld zur Verfügung gestellten oder für die Arbeiten geltenden Informationen und Rundschreiben zur Kenntnis zu nehmen und danach zu handeln. Sicherheitsanweisungen zu befolgen, LMRAs und instruierte Toolboxen durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.
f. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle von Kleinveld angeforderten Unterlagen kostenlos und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
g. Der Auftragnehmer wird sich auf erste Aufforderung (ob von Kleinveld oder seinem Auftraggeber) in der geforderten Form ohne Einschränkung ausweisen.

Artikel 13 Beendigung des Abkommens
a. Jede der Parteien hat das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn:
- eine der Parteien einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder in Konkurs geht;
- der Auftragnehmer verkauft oder überträgt sein Geschäft an einen Dritten und/oder verliert die direkte Kontrolle über sein Geschäft.
b. Jede der Parteien hat das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn:
- eine der Parteien in Verzug gerät;
- ein Vertrauensmissbrauch stattgefunden hat;
- Die Fortsetzung des Abkommens ist nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness inakzeptabel.
c. Nach Beendigung dieses Vertrages wird es niemals eine Abrechnung zwischen Kleinveld und dem Auftragnehmer über die vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages getätigten Investitionen geben. Auch dann nicht, wenn die entstandenen Kosten nicht zu den gewünschten Erträgen geführt haben.

Artikel 14 Vertraulichkeit
a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung gegenüber Dritten in Bezug auf alle Daten, die dem Auftragnehmer aufgrund des Vertrages bekannt sind, sowie in Bezug auf alle Daten, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie Teil der Geheimhaltungspflicht sind.
b. Die Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst Informationen, die sich auf den Abschluss der Vereinbarung beziehen, wie z. B. die miteinander vereinbarten Bedingungen, Tarife und Gebühren, ohne darauf beschränkt zu sein.

Artikel 15 Beziehungsklausel
a. Es ist dem Auftragnehmer (in welcher Eigenschaft auch immer) untersagt, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Kleinveld in irgendeiner Weise direkt oder indirekt - Geschäfte zu machen - angestellt zu sein - Arbeiten auszuführen - geschäftliche Kontakte für oder mit natürlichen oder juristischen Personen zu unterhalten, die Beziehungen zu Kleinveld haben oder hatten und für die der Auftragnehmer direkt oder indirekt Arbeiten auf Anweisung von Kleinveld ausgeführt hat. Zu den Beziehungen von Kleinveld gehören:
- die mit der Beziehung verbundenen Unternehmen in einer Gruppe
- das/die potentielle(n) Verhältnis(e), dem/denen Kleinveld ein Angebot in Bezug auf die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten unterbreitet hat.
b. Das in diesem Artikel genannte Verbot schließt auch die Aufforderung an andere ein, sich der/den Beziehung(en) des Kunden in der vorgenannten beabsichtigten Weise zu nähern.

Artikel 16 Strafklausel
Verstößt der Auftragnehmer gegen eine oder mehrere der in den Artikeln 14 und 15 dieses Vertrags genannten Bestimmungen, so verwirkt der Auftragnehmer gegenüber Kleinveld eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR für jeden Verstoß, erhöht um einen Betrag von 1.000 EUR für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig und zahlbar, ohne Inverzugsetzung oder sonstige vorherige Erklärung im Sinne von Artikel 6:80 ff. Diese Strafe ist sowohl bei einem zurechenbaren als auch bei einem nicht zurechenbaren Verstoß fällig und lässt alle anderen möglichen Rechte oder Ansprüche des Arbeitgebers unberührt, einschließlich des Rechts des Arbeitgebers, eine vollständige Entschädigung zu fordern. Die Vertragsstrafe ist auf 100.000 Euro begrenzt. Artikel 17 Evergreen-Klausel Die Bestimmungen der Artikel 14, 15, 16 und 17 bleiben auch nach Ablauf, Auflösung oder Beendigung dieser Vereinbarung oder einer sich daraus ergebenden Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Artikel 18 Änderungsklausel
Kleinveld ist berechtigt, diese allgemeinen Mietbedingungen zu ändern. Kleinveld wird den Auftragnehmer hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Kleinveld hat dann das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach dieser Mitteilung zu kündigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten keine Reaktion, so gilt die Änderung als angenommen und ist damit unwiderruflich.

Artikel 19 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
a. Dieser Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.
b. Alle Streitigkeiten (einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden), die zwischen Kleinveld und dem Auftragnehmer aufgrund dieses Vertrages oder der sich daraus ergebenden Verträge entstehen können, werden vom zuständigen Gericht in Groningen entschieden